Pharmazeutische Dienstleistungen
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Inhalativa
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Die richtige Anwendung von Inhalationsgeräten ist entscheidend für die Wirksamkeit der Behandlung von Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD. In der Kur-Apotheke in Bad Lippspringe bieten wir Ihnen oder Ihrem Kind eine erweiterte Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik an. Denn eine falsche Anwendung von Inhalationsgeräten kann dazu führen, dass das Medikament nicht in ausreichender Menge in die Lunge gelangt. Dies verringert die Wirksamkeit der Behandlung. Daher ist es unerlässlich, die richtige Technik zu beherrschen und regelmäßig zu überprüfen.Ablauf der pDL
Schritt 1
Vereinbaren Sie einen Termin
Folgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung stehen Ihnen zur Verfügung:
Schritt 2
Ihr Termin
An dem im Schritt 1 vereinbarten Termin kommen Sie bitte zu folgender Adresse:
Kur-Apotheke
Detmolder Str. 139
33175 Bad Lippspringe
Schritt 3
Erklärung der Nutzung
Zunächst erklären wir Ihnen oder Ihrem Kind die Nutzung des Inhalationsgeräts. Dabei zeigen wir Ihnen die nötigen Schritte zur Vorbereitung der Inhalation und die richtige Handhabung des Geräts.
Schritt 4
Identifizierung möglicher Anwendungsfehler
Anschließend demonstrieren Sie oder Ihr Kind uns die Inhalation. So können wir mögliche Anwendungsfehler identifizieren und korrigieren und die richtige Technik mit Ihnen oder Ihrem Kind üben.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Versicherte ab 6 Jahren haben Anspruch auf eine Schulung zur richtigen Anwendung ihres Inhalationsgeräts, wenn ein Inhalationsgerät neu verordnet wurde oder ein Wechsel des Geräts erfolgt.
Die Schulung kann außerdem alle 12 Monate wiederholt werden, sofern in den vergangenen 12 Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung in einer Arztpraxis oder einer anderen Apotheke stattgefunden hat und keine Teilnahme an einem DMP für Asthma oder COPD besteht.
Wichtig: Bei einer Neuverordnung oder einem Wechsel des Inhalationsgeräts besteht der Anspruch auch für Versicherte, die an einem DMP für Asthma oder COPD teilnehmen.