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Eine Frau im weißen Kittel steht hinter einem Tresen in einer Apotheke und hält eine Medikamentenpackung in der Hand. Sie spricht mit einer älteren Dame, die eine graue Jacke trägt. Im Hintergrund sind Regale mit Arzneimitteln und weitere Personen zu sehen. Die Szene spielt in einem hellen, modernen Verkaufsraum mit großen Fenstern.

Pharma­zeutische Dienst­leistungen

Wir bieten folgende Leistungen an:

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittel­anwendung mit Üben der Inhalations­technik

Die richtige Anwendung von Inhalations­geräten ist entscheidend für die Wirksamkeit der Behandlung von Atem­wegs­erkrankungen wie Asthma oder COPD. In der Kur-Apotheke in Bad Lippspringe bieten wir Ihnen oder Ihrem Kind eine erweiterte Einweisung in die korrekte Inhalations­technik an. Denn eine falsche Anwendung von Inhalations­geräten kann dazu führen, dass das Medikament nicht in ausreichender Menge in die Lunge gelangt. Dies verringert die Wirksamkeit der Behandlung. Daher ist es unerlässlich, die richtige Technik zu beherrschen und regelmäßig zu überprüfen.

Ablauf der pDL

Schritt 1

Vereinbaren Sie einen Termin

Folgende Möglichkeiten zur Termin­vereinbarung stehen Ihnen zur Verfügung:

05252 - 931818

info@kurapotheke-badlippspringe.de

Schritt 2

Ihr Termin

An dem im Schritt 1 vereinbarten Termin kommen Sie bitte zu folgender Adresse:

Kur-Apotheke
Detmolder Str. 139
33175 Bad Lippspringe

Schritt 3

Erklärung der Nutzung

Zunächst erklären wir Ihnen oder Ihrem Kind die Nutzung des Inhalationsgeräts. Dabei zeigen wir Ihnen die nötigen Schritte zur Vorbereitung der Inhalation und die richtige Handhabung des Geräts.

Schritt 4

Identifi­zierung möglicher Anwendungs­fehler

Anschließend demonstrieren Sie oder Ihr Kind uns die Inhalation. So können wir mögliche Anwendungsfehler identifizieren und korrigieren und die richtige Technik mit Ihnen oder Ihrem Kind üben.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Versicherte ab 6 Jahren haben Anspruch auf eine Schulung zur richtigen Anwendung ihres Inhalationsgeräts, wenn ein Inhalationsgerät neu verordnet wurde oder ein Wechsel des Geräts erfolgt.

Die Schulung kann außerdem alle 12 Monate wiederholt werden, sofern in den vergangenen 12 Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung in einer Arztpraxis oder einer anderen Apotheke stattgefunden hat und keine Teilnahme an einem DMP für Asthma oder COPD besteht.

Wichtig: Bei einer Neuverordnung oder einem Wechsel des Inhalationsgeräts besteht der Anspruch auch für Versicherte, die an einem DMP für Asthma oder COPD teilnehmen.

Unsere Website ist barrierefrei!

Wir setzen uns für digitale Teilhabe ein – unsere Internetseite ist nach den Vorgaben des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes (BFSG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet. So können alle Menschen unsere Inhalte einfach und komfortabel nutzen – unabhängig von Einschränkungen oder Vorerfahrungen.

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